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BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 36.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 15.04.1980 - IV E 513/78
- VGH Hessen, 17.03.1981 - II OE 70/80
- BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 36.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 113.81
Voraussetzungen zur Entziehung einer Fahrerlaubnis - Bestimmung des Begriffs …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 36.81
Der erkennende Senat hat zu den hier wesentlichen Fragen, ob die Fahrerlaubnis wegen Fehlens der theoretischen Verkehrskenntnisse entzogen werden kann und ob und inwieweit entsprechende theoretische Prüfungen des Fahrerlaubnisinhabers zulässig und verwertbar sind, vor allem in den die Sachen BVerwG 7 C 69.81 und BVerwG 7 C 113.81 betreffenden Urteilen vom 18. März 1982 eingehend Stellung genommen.Auch das hat der Senat in den Gründen seiner bereits genannten Urteile in den Sachen BVerwG 7 C 69.31 und BVerwG 7 C 113.81 dargelegt.
- BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 36.81
Die Berechtigung der Prüfungsanordnung ist nur rechtserheblich, wenn der Betroffene die Prüfung verweigert hat und gemäß der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]) die Bedeutung dieser Weigerung als Kennzeichen der Ungeeignetheit des Kraftfahrers zu beurteilen ist. - BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 36.81
Der erkennende Senat hat zu den hier wesentlichen Fragen, ob die Fahrerlaubnis wegen Fehlens der theoretischen Verkehrskenntnisse entzogen werden kann und ob und inwieweit entsprechende theoretische Prüfungen des Fahrerlaubnisinhabers zulässig und verwertbar sind, vor allem in den die Sachen BVerwG 7 C 69.81 und BVerwG 7 C 113.81 betreffenden Urteilen vom 18. März 1982 eingehend Stellung genommen. - BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59
Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 36.81
Die Berechtigung der Prüfungsanordnung ist nur rechtserheblich, wenn der Betroffene die Prüfung verweigert hat und gemäß der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]) die Bedeutung dieser Weigerung als Kennzeichen der Ungeeignetheit des Kraftfahrers zu beurteilen ist.